Zahlungserinnerung und Mahnung für offene Miete (Vorlage)
Bleibt eine Miete oder Rechnung offen, ist der Ton entscheidend: erst freundlich erinnern, dann förmlich mahnen. Diese Vorlage enthält beide Stufen — wählen Sie die passende, streichen Sie die andere und setzen Sie eine klare Zahlungsfrist. Meist ist eine vergessene Überweisung der Grund, keine böse Absicht.
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Betreff: Zahlungserinnerung — [MIETE/RECHNUNG NR.] für [ZEITRAUM/OBJEKT]
Sehr geehrte/r [NAME],
sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen: Für die Unterkunft [ADRESSE/BEZEICHNUNG] ist die folgende Zahlung noch offen:
Forderung
[MIETE [ZEITRAUM] / RECHNUNG NR. [NUMMER] VOM [DATUM]]
Fällig seit
[FÄLLIGKEITSDATUM]
Offener Betrag
[BETRAG] Euro
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [NEUES ZAHLUNGSZIEL, z. B. Datum in 7 Tagen] auf: [KONTOINHABER], IBAN [IBAN], Verwendungszweck: [VERWENDUNGSZWECK].
Sollte sich diese Erinnerung mit Ihrer Zahlung überschnitten haben, betrachten Sie sie bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
[NAME VERMIETER]
Stufe 2 — Mahnung (wenn die Erinnerung erfolglos blieb)
Betreff: Mahnung — [MIETE/RECHNUNG NR.] für [ZEITRAUM/OBJEKT]
Sehr geehrte/r [NAME],
trotz meiner Zahlungserinnerung vom [DATUM ERINNERUNG] ist die folgende Forderung weiterhin offen:
Forderung
[MIETE [ZEITRAUM] / RECHNUNG NR. [NUMMER] VOM [DATUM]]
Fällig seit
[FÄLLIGKEITSDATUM]
Offener Betrag
[BETRAG] Euro
Ich fordere Sie hiermit auf, den offenen Betrag bis spätestens [LETZTE FRIST, z. B. Datum in 7 Tagen] auf das oben genannte Konto zu zahlen: [KONTOINHABER], IBAN [IBAN].
Sie befinden sich mit dieser Zahlung in Verzug. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, behalte ich mir vor, Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen sowie die Forderung gerichtlich (Mahnbescheid) durchzusetzen.
(Optional bei Firmen: Als Verzugsschaden wird zudem die Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro geltend gemacht.)
Mit freundlichen Grüßen
[NAME VERMIETER], Unterschrift
Zustellhinweis: versendet am [DATUM] ☐ per E-Mail an [E-MAIL] ☐ per Post ☐ per Einwurf-Einschreiben
Unverbindliches Muster, keine Rechtsberatung. Ob und ab wann Verzug eintritt, welche Zinsen anfallen und wann eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs möglich ist, hängt vom Einzelfall ab — lassen Sie sich bei hartnäckigen Fällen anwaltlich beraten, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Offene Miete beim Monteurzimmer — so gehen Sie vor
Zahlungsverzug ist bei Monteurunterkünften seltener, als viele befürchten — und wenn, steckt meist Schlamperei dahinter: Die Buchhaltung der Firma hat die Rechnung verlegt, die Kostenstelle fehlte, der Monteur dachte, die Firma zahlt. Genau deshalb fährt die zweistufige Strategie am besten: erst freundlich erinnern, dann förmlich mahnen. Wer sofort mit dem Anwalt droht, verbrennt Kunden, die eigentlich zahlen wollten.
Stufe 1: Die freundliche Erinnerung
Die Zahlungserinnerung unterstellt ein Versehen („sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen“) und nennt trotzdem alle harten Fakten: Forderung, Fälligkeit, Betrag, Konto und ein konkretes neues Zahlungsziel. Bei Firmenkunden lohnt ein Anruf parallel zur E-Mail — oft fehlt schlicht die Bestellnummer oder die Rechnung ist im falschen Postfach gelandet. Prüfen Sie bei der Gelegenheit, ob Ihre Rechnung alle Pflichtangaben enthielt; formale Mängel sind ein häufiger, legitimer Grund für liegengebliebene Zahlungen.
Stufe 2: Die Mahnung mit klarer Frist
Bleibt die Erinnerung erfolglos, wird der Ton förmlich: Die Mahnung stellt den Verzug fest, setzt eine letzte Frist und kündigt konkrete Konsequenzen an — Verzugszinsen, außerordentliche Kündigung, gerichtliches Mahnverfahren. Wichtig zu wissen: Bei der Miete tritt Verzug wegen des kalendermäßig bestimmten Zahlungstermins in der Regel auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 BGB) — die Mahnung dient vor allem der Dokumentation und als Vorstufe für die Kündigung. Gegenüber Unternehmen können Sie zusätzlich die 40-Euro-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
Wenn auch die Mahnung nichts bringt
Dann haben Sie drei Hebel: den gerichtlichen Mahnbescheid (online beantragbar, vergleichsweise günstig), die außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs — nutzen Sie dafür die Kündigungs-Vorlage — und bei laufenden Buchungen den faktischen Hebel, keine Verlängerung mehr zu bestätigen. Bewahren Sie Erinnerung und Mahnung mit Zustellnachweis auf; im Streitfall zählt die lückenlose Dokumentation.
Vorbeugen ist einfacher als mahnen
Die wirksamste Maßnahme gegen Zahlungsausfälle treffen Sie vor dem Einzug: Vorauszahlung der ersten Woche bzw. des ersten Monats im Mietvertrag vereinbaren, bei Firmen klare Rechnungswege inklusive Bestellnummer im B2B-Vertrag festhalten und bei neuen Privatmietern ggf. eine Selbstauskunft einholen. Wer im Voraus kassiert, muss selten mahnen.
Häufige Fragen
Muss ich erst erinnern, bevor ich mahnen darf?
Rechtlich nein — die freundliche Erinnerung ist eine Stilfrage, keine Pflicht. Bei der Miete tritt Verzug wegen des festen Zahlungstermins meist automatisch ein. Praktisch bewährt sich die Zwei-Stufen-Strategie trotzdem: Sie erhält die Kundenbeziehung und dokumentiert Ihren guten Willen.
Welche Frist sollte ich in Erinnerung und Mahnung setzen?
Üblich und angemessen sind 7 bis 14 Tage pro Stufe. Setzen Sie immer ein konkretes Datum statt „umgehend“ — das ist eindeutig und lässt sich später belegen. Bei Firmenkunden mit monatlichen Zahlläufen darf die Frist eher 14 Tage betragen.
Kann ich wegen offener Miete fristlos kündigen?
Bei erheblichem Zahlungsverzug kommt die außerordentliche Kündigung in Betracht — als Faustregel bei Rückständen von zwei Zahlungsterminen. Dokumentieren Sie den Rückstand vorher per Mahnung und nutzen Sie für die Kündigung selbst die Kündigungs-Vorlage hier auf der Seite. Im Zweifel vorher anwaltlich beraten lassen.
Was kostet ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Die Gerichtskosten hängen vom Forderungsbetrag ab und beginnen bei rund 40 Euro (Stand 2026) — sie werden dem Schuldner auferlegt, wenn Sie gewinnen. Den Antrag stellen Sie online über das Mahnverfahren der Justiz. Widerspricht der Schuldner, geht das Verfahren in einen normalen Prozess über.