Mietvertrag über die vorübergehende Vermietung von Wohnraum (Monteurunterkunft)
Vertragsparteien
Vermieter: [NAME VERMIETER] [STRASSE, HAUSNUMMER] [PLZ, ORT] Telefon: [TELEFON] · E-Mail: [E-MAIL]
Mieter: [NAME MIETER / FIRMA] [STRASSE, HAUSNUMMER] [PLZ, ORT] Telefon: [TELEFON] · E-Mail: [E-MAIL] Bei Firmenbuchung — Ansprechpartner: [NAME ANSPRECHPARTNER]
Zwischen den oben genannten Parteien wird folgender Mietvertrag geschlossen:
§ 1 Mietsache
- Vermietet wird die Unterkunft in [ADRESSE WOHNUNG], bestehend aus [ANZAHL] Zimmer(n), Küche/Küchenzeile, Bad/Dusche/WC sowie [WEITERE RÄUME/FLÄCHEN, z. B. Balkon, Kellerabteil].
- Die Unterkunft wird möbliert vermietet. Das mitvermietete Inventar ergibt sich aus der Inventarliste (Anlage 2), die Bestandteil dieses Vertrags ist.
- Die Vermietung erfolgt zum vorübergehenden Gebrauch zur Unterbringung von Arbeitnehmern/Monteuren des Mieters bzw. des Mieters selbst. Eine Nutzung als dauerhafter Lebensmittelpunkt ist nicht Vertragszweck.
§ 2 Mietzeit
- Das Mietverhältnis beginnt am [DATUM EINZUG] und endet am [DATUM AUSZUG], ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Die Mindestmietdauer beträgt [ANZAHL] Woche(n).
- Eine Verlängerung ist möglich, wenn der Mieter sie spätestens [ANZAHL] Tage vor dem vereinbarten Ende in Textform (z. B. per E-Mail) anfragt und der Vermieter zustimmt. Die Verlängerung wird erst mit Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.
- Zieht der Mieter nach Vertragsende nicht aus, wird das Mietverhältnis dadurch nicht stillschweigend verlängert; § 545 BGB wird ausgeschlossen.
§ 3 Miete und Zahlungsweise
- Die Miete beträgt [BETRAG] Euro pro Person und Nacht bzw. [BETRAG] Euro pro Person und Woche.
- Bei einer Belegung mit [ANZAHL] Person(en) ergibt sich für den vereinbarten Zeitraum eine Gesamtmiete von [BETRAG] Euro.
- Die Miete für die erste Woche (bzw. den ersten Abrechnungszeitraum) ist im Voraus zur Zahlung fällig, spätestens am Tag der Anreise. Folgezeiträume werden [ZAHLUNGSRHYTHMUS, z. B. wöchentlich/monatlich im Voraus] gezahlt.
- Zahlungen erfolgen unbar auf folgendes Konto: [KONTOINHABER], IBAN [IBAN], Verwendungszweck: [VERWENDUNGSZWECK].
- Bei Firmenbuchungen erfolgt die Abrechnung per Rechnung an den Mieter (Firma). Rechnungen sind innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
§ 4 Nebenkosten
- Die Miete ist eine Pauschalmiete. Sie umfasst sämtliche Betriebs- und Nebenkosten, insbesondere Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung sowie [WEITERE LEISTUNGEN, z. B. WLAN, Bettwäsche, Endreinigung].
- Nicht enthalten sind: [NICHT ENTHALTENE LEISTUNGEN, z. B. Zwischenreinigung auf Wunsch, Zusatz-Wäschepakete — oder streichen].
- Bei erheblich übermäßigem Verbrauch (z. B. dauerhaftes Heizen bei geöffneten Fenstern) behält sich der Vermieter vor, dies gegenüber dem Mieter anzusprechen und für künftige Zeiträume eine Anpassung der Pauschale zu vereinbaren.
§ 5 Personenzahl und Belegungswechsel
- Die Unterkunft darf mit höchstens [ANZAHL] Personen belegt werden.
- Bei Firmenbuchungen ist ein Austausch der untergebrachten Personen (Belegungswechsel) zulässig, sofern die vereinbarte Höchstbelegung nicht überschritten wird. Der Mieter teilt dem Vermieter jeden Wechsel vorab in Textform mit und nennt Vor- und Nachnamen der neuen Bewohner.
- Der Mieter stellt sicher, dass alle untergebrachten Personen die Hausordnung (Anlage 1) kennen und einhalten. Für das Verhalten der untergebrachten Personen haftet der Mieter wie für eigenes Verhalten.
- Eine Überlassung an Dritte, die nicht zum vereinbarten Personenkreis gehören, sowie jede Untervermietung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
§ 6 Kaution / Vorauszahlung (optional)
- Der Mieter leistet vor Einzug eine Kaution in Höhe von [BETRAG] Euro. Die Kaution darf höchstens drei Monats-Kaltmieten betragen (§ 551 BGB).
- Die Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Schäden an Mietsache und Inventar sowie offener Zahlungen.
- Der Vermieter rechnet die Kaution nach Vertragsende und ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft in angemessener Frist ab und zahlt den nicht verbrauchten Teil zurück.
- Wird keine Kaution vereinbart, ist dieser Paragraf zu streichen.
§ 7 Hausordnung
- Die als Anlage 1 beigefügte Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und dafür zu sorgen, dass alle untergebrachten Personen sie einhalten.
§ 8 Kündigung und Stornierung
- Während der vereinbarten Mietzeit ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter trotz Abmahnung erheblich gegen diesen Vertrag oder die Hausordnung verstößt oder mit der Mietzahlung in Verzug ist.
- Storniert der Mieter vor Mietbeginn, gilt: Bei Stornierung bis [ANZAHL] Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei. Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise kann der Vermieter [STORNOREGELUNG, z. B. einen vereinbarten Anteil der Miete für den gebuchten Zeitraum] verlangen; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung werden angerechnet.
- Jede Kündigung und Stornierung bedarf der Textform.
§ 9 Haftung
- Der Mieter haftet für Schäden an der Unterkunft und am Inventar, die er oder die von ihm untergebrachten Personen schuldhaft verursachen. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch geht zu Lasten des Vermieters.
- Der Mieter meldet Schäden und Mängel unverzüglich dem Vermieter.
- Der Vermieter haftet nicht für vom Mieter oder den untergebrachten Personen eingebrachte Sachen (insbesondere Werkzeug, Wertsachen, Fahrzeuge), außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
- Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Anlagen zu diesem Vertrag:
- Anlage 1: Hausordnung
- Anlage 2: Inventarliste
- Anlage 3: Übergabeprotokoll (wird bei Einzug erstellt)
[ORT], den [DATUM]
Unterschrift Vermieter
Unterschrift Mieter