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Selbstauskunft für Mieter (Vorlage für Vermieter)

Mit einer Mieterselbstauskunft verschaffen Sie sich vor der Vertragsunterschrift ein Bild von Ihrem Mieter — bei Monteurunterkünften vor allem bei Privatpersonen und längeren Aufenthalten sinnvoll. Die Vorlage beschränkt sich auf zulässige Fragen und enthält den nötigen Datenschutz-Hinweis.

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Unverbindliches Muster, keine Rechtsberatung. Nicht jede Frage ist in jeder Konstellation zulässig — unzulässige Fragen (z. B. nach Familienplanung, Religion, Vorstrafen) dürfen nicht gestellt werden und dürfen falsch beantwortet werden. Passen Sie die Vorlage auf Ihren Fall an und beachten Sie die DSGVO-Löschfristen.

Wann ist eine Selbstauskunft bei Monteurunterkünften sinnvoll?

Bei der klassischen Firmenbuchung brauchen Sie in der Regel keine Selbstauskunft: Ihr Vertragspartner ist das Unternehmen, dessen Bonität Sie über Handelsregister und ggf. eine Wirtschaftsauskunftei prüfen können. Anders sieht es aus, wenn eine Privatperson bucht — der selbstständige Handwerker, der Monteur, der selbst zahlt, oder der Gast, der gleich mehrere Monate bleiben will. Hier ersetzt die Selbstauskunft das Bauchgefühl durch belastbare Angaben: Wer zieht ein, wer zahlt, und gab es in der Vergangenheit Zahlungsprobleme?

Was Sie fragen dürfen — und was nicht

Zulässig sind Fragen, an denen Sie als Vermieter ein berechtigtes Interesse haben: Identität und Anschrift, Zahl der einziehenden Personen, Beruf und Arbeitgeber, Einkommen (in Stufen oder als Circa-Angabe), laufende Insolvenzverfahren und abgegebene Vermögensauskünfte. Unzulässig sind dagegen Fragen nach Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen oder Krankheiten — solche Fragen dürfen Interessenten sogar wahrheitswidrig beantworten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Die Vorlage beschränkt sich deshalb bewusst auf den zulässigen Kern und markiert weitergehende Angaben als freiwillig.

Der Monteur-Spezialfall: Wer zahlt eigentlich?

Die wichtigste Frage bei Monteurbuchungen fehlt in klassischen Selbstauskunft-Vorlagen: Übernimmt der Arbeitgeber die Unterkunftskosten? Wenn ja, sollten Sie direkt die Rechnungsanschrift der Firma erfragen — und im nächsten Schritt überlegen, ob nicht gleich die Firma den Vertrag unterschreiben sollte. Dann sind Sie mit dem B2B-Mietvertrag besser aufgestellt, weil das Unternehmen für Miete und Schäden haftet. Zahlt der Gast selbst, geben Einkommen und Beschäftigungsverhältnis den Ausschlag.

DSGVO: Daten erheben heißt Daten verantworten

Mit der Selbstauskunft verarbeiten Sie personenbezogene Daten und müssen die Spielregeln der DSGVO einhalten: Informieren Sie über den Zweck (Ziffer 5 der Vorlage), verwenden Sie die Daten nur für die Vermietungsentscheidung und löschen Sie die Unterlagen abgelehnter Interessenten nach kurzer Frist. Verlangen Sie die Selbstauskunft außerdem erst, wenn es konkret wird — also vor Vertragsabschluss, nicht schon bei der ersten Anfrage. Ein weiterer Grundsatz: nur so viel erheben wie nötig. Bei einer Buchung über zwei Wochen ist eine volle Bonitätsprüfung unverhältnismäßig; da genügen Identität, Personenzahl und die Klärung, wer zahlt.

Nach der Selbstauskunft: der Vertrag

Fällt die Entscheidung positiv aus, geht es nahtlos weiter mit dem passenden Vertrag — dem Muster-Mietvertrag für Monteurzimmer bei zimmerweiser Vermietung oder dem Beispielvertrag für die ganze Wohnung. Die Angaben aus der Selbstauskunft übernehmen Sie direkt in den Vertragskopf.

Häufige Fragen

Ist der Mieter verpflichtet, die Selbstauskunft auszufüllen?

Nein, die Angaben sind freiwillig — Sie dürfen aber die Vermietung davon abhängig machen, dass die zulässigen Fragen beantwortet werden. In der Praxis füllt jeder ernsthafte Interessent die Auskunft aus; wer sich weigert, gibt Ihnen ebenfalls eine Information.

Darf ich einen Einkommensnachweis oder eine SCHUFA-Auskunft verlangen?

Bei längerfristigen Mietverhältnissen ist das vor Vertragsabschluss üblich und zulässig — der Interessent legt die SCHUFA-Bonitätsauskunft selbst vor. Bei kurzen Monteurbuchungen ist eine volle Bonitätsprüfung meist unverhältnismäßig; hier sind Vorauszahlung oder Anzahlung das einfachere Sicherungsmittel.

Was passiert, wenn der Mieter in der Selbstauskunft lügt?

Bei vorsätzlich falschen Angaben zu zulässigen, wesentlichen Fragen (etwa zu Insolvenz oder Einkommen) können Sie den Mietvertrag anfechten oder außerordentlich kündigen. Anders bei unzulässigen Fragen: Die dürfen folgenlos falsch beantwortet werden.

Wie lange darf ich die Selbstauskunft aufbewahren?

Kommt der Mietvertrag zustande, bewahren Sie die Auskunft für die Dauer des Mietverhältnisses auf. Bei Absage müssen die Daten nach kurzer Frist gelöscht werden — üblich sind wenige Wochen bis maximal etwa drei Monate. Tragen Sie die Frist in Ziffer 5 der Vorlage ein und halten Sie sich daran.

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